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23.01.2015 15:08:58

Entscheidung im Vergabeverfahren für das Polizeipräsidium Düsseldorf

Düsseldorf (ots) - Das Vergabeverfahren des Bau- und
Liegenschaftsbetriebs NRW Düsseldorf (BLB NRW) zur Auftragsvergabe
der Rohbauarbeiten für das Polizeipräsidium Düsseldorf war
vergaberechtlich nicht zu beanstanden. So lautet die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Düsseldorf. Es weist den am 28.1.2014
eingereichten Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters als
unbegründet zurück und erlegt ihm die Verfahrenskosten auf.

Damit bestätigt es das Vergabeverfahren des BLB NRW, der nun den
Auftrag an den Mindestbietenden erteilen kann.