Mängelbilder

Auszug aus:
§ 13 Aufgaben Gesetz über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz - SchfG)

(1) Der Bezirksschornsteinfegermeister hat folgende Aufgaben:

3. unverzügliche schriftliche Meldung der bei Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen vorgefundenen Mängel


 

Mängel im Bestand:

Mängel im Neubau oder bei wesentlicher Änderung:

Mörtelreste im Doppelwandfutter

verrutschte Abgasleitung

Kabel im benutzten Schornstein

Abgasleitung durch Kunststoff-Lüftungspfanne ersetzt

Schiefer unbemerkt in den Schornstein gefallen

Mechanische Beschädigung an Luft-/Abgasmündung

Nest im benutzten Schornstein

Eignung des Schornsteines für die neue Feuerstätte ist nicht im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgesprochen worden

Spaltkorrosion an Alu-Abgasleitung

Dunstabzugshaube an Abgasrohr angeschlossen

Korrosionserscheinungen an der Strömungssicherung

Flexibles Kunststoffrohr als Gasschornstein

Verkleidung, hermetisch mit Glaswolle abgedichtet, sodass ein nachströmen von Verbrennungsluft bis zur Feuerstätte nicht möglich ist.

Mündung eines Propan-Gasraumheizers an einer Außenwand

Innenrohr nicht ineinander gesteckt

Ringspalt verschlossen

unsachgemäße Verbindung eines Schornsteines aus Mauerstein mit einem doppelwandigen Edelstahlrohr

Kupferleitung im Mantelstein

Abgasleitung die nach der Montage auseinandergerutscht ist

Der Abstand der Regenschutzhaube zur Abgasleitung ist zu gering

Konstruktionshölzer in Schornstein eingemauert

offener Ringspalt, Feuerstätte saugt nicht nur die Raumluft, sondern auch Partikel der Dachdämmung.